Sie sind Teil einer Erbgemeinschaft.

Beispiel, in denen eine Zusammenarbeit mit uns Sinn macht:

Ehepaar Herr und Frau Muster als Erblasser sind vor mehreren Jahren verstorben. Sie hinterlassen den drei erwachsenen Kindern, die zusammen eine Erbengemeinschaft bilden ein Grundstück mit Haus. Sohn Markus und David leben in der näheren Umgebung, Tochter Cornelia lebt in den USA. Alle drei sind verheiratet und haben eigene Familie. Die Kinder haben sich schon kurz nach dem Ableben der Eltern über die Erbschaft unterhalten und haben folgende Wünsche und Ziele:

Sohn Markus
möchte das Haus und Grundstück behalten und vermieten und durch die Vermietung ein regelmässiges Einkommen erzielen. Sein Einkommen reicht gut aus, um seine Familie zu versorgen. Er hat jedoch keine Möglichkeiten, um Geld in die Renovation oder in ein neues Bauprojekt zu investieren.

Sohn David
ihn verbindet das Elternhaus mit schönen Erinnerungen an seine Kindheit. Er möchte am liebsten auch mit seiner Familie auf dem vererbten Grundstück leben können. Er hat die Möglichkeit, Kapital zu investieren. Durch sein grosses berufliches Engagement hat er jedoch keine Zeit, sich um ein Bauprojekt zu kümmern.

Tochter Cornelia
sie lebt in den USA, ist verheiratet und hat schulpflichtige Kinder. Ihre Zukunft wird sie in den USA verbringen, wo sie sich zu Hause fühlt. Sie möchte ihren Anteil an der Erbengemeinschaft am liebsten verkaufen, da sie das Geld aus dem Verkauf gerne für die Anschaffung von Wohneigentum in den USA verwenden möchte.

Aufgrund der unterschiedlichen privaten Ausgangslagen und finanziellen Möglichkeiten konnte bis heute unter den Erben keine Einigung erzielt werden. Das geerbte Elternhaus steht nach wie vor leer. Eine Lösung kann nur mit Einstimmigkeit erzielt werden, weshalb der von Tochter Cornelia gewünschte Verkauf des Grundstücks nicht in Frage kommt.

Die Erben kontaktieren Intellimmo, um Lösungsansätze zu finden, mit denen alle Mitglieder der Erbengemeinschaft einverstanden sind.

Eine Schätzung des Grundstückes mit Liegenschaft ergibt einen Marktwert von ca. CHF 2.4 Millionen, was pro Partei einem Anteil von CHF 800‘000.—entspricht. Das Grundstück ist unbelastet, es besteht keine Hypothekarschuld. Die Analyse durch Intellimmo hat zur Erkenntnis geführt, dass auf dem 1920 m² grossen Grundstück mehrere Wohnungen mit total 768 m² Fläche erstellt werden können. Die voraussichtlichen Baukosten betragen CHF 4.2 Millionen.

Intellimmo engagiert sich einerseits als Investor und erhält gleichzeitig den Auftrag, das Bauprojekt als Totalunternehmer umzusetzen. Nach der Gründung des Stockwerkeigentums kauft Intellimmo von der Erbengemeinschaft für CHF 1.5 Millionen die Landanteile für drei Stockwerkeinheiten, deren Baukosten sie selbst tragen wird und übernimmt die Finanzierung des gesamten Bauprojektes auch für David und Markus.

Mit dem Geld aus dem Verkauf der drei Stockwerkeinheiten ab Plan können David und Markus gemeinsam CHF 800‘000.—an die Schwester auszahlen, die somit ihren Anteil an der Gemeinschaft verkauft hat und verfügen anschliessend über je CHF 350‘000.—Eigenkapital aus dem Verkauf.

Die Baukosten von CHF 4.2 Millionen für die 5 Einheiten werden im Verhältnis zu den Wertquoten aufgeteilt. Im Schnitt betragen diese CHF 840‘000.—pro Wohneinheit. Somit haben Markus und David nun je eine Wohnung zum Einstandspreis von CHF 840‘000.—abzüglich des Ertrages aus dem Verkauf der drei Einheiten von CHF 350‘000.–. Die Kosten für das Erstellen der Wohneinheit belaufen sich somit auf netto CHF 490‘000.—.

Da keinerlei Hypothek auf dem Land lastet, übernimmt die Bank sowohl für Markus als auch für David die Finanzierung einer Hypothek im Umfang von ca. CHF 500‘000 bis 600‘000.–, was ca. einem Drittel des Marktwertes einer Wohneinheit entspricht.

Markus hat somit sein Renditeobjekt zur Vermietung, David kann mit seiner Familie auf dem Elterngrundstück seine Wohnung beziehen und Cornelia hat das Geld erhalten, um sich in den USA ihr Eigenheim zu kaufen.

(Die Kosten für Finanzierung sowie die steuerliche Betrachtung wird bei dieser Berechnung ausser Acht gelassen, da dies abhängig ist von der finanziellen Situation der Eigentümer und bezüglich Steuerbelastung kantonal unterschiedlich ausfällt)